Javascript ist erforderlich, damit die Anwendung korrekt funktioniert!
Loading

Wahlen


Bundespräsidentenwahl

Der Bundespräsident wird laut Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BpräsWG auf sechs Jahre gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Seit 1951 findet die Wahl direkt durch das Volk statt. Er ist neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen ein oberstes Organ der Vollziehung.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, ist (abgesehen) vom Wahlalter, nach dem jeweiligen Stichtag der Wahl zu beurteilen.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird die Wahlinformation automatisch per Post den Wählern zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

Kontakt: 
Sabine Strießnig, Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Europawahl

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre. Die Wahlen finden nach Ablauf dieser fünf Jahre wieder für dengleichen Zeitraum statt, sofern der Rat nicht nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen anderen Zeitpunkt festlegt.

Der Wahltermin wird durch Verordnung der Bundesregierung ausgeschrieben und in allen Gemeinden kundgemacht.

Die Stimmabgabe von Unionsbürgern, die nicht im Herkunftsmitgliedsstaat wohnen, können unter gewissen Voraussetzungen auch in einem anderen Mitgliedsstaat ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, Österreicherin/Österreicher, Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich und am Stichtag in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post  zugesandt. Die Wahl kann dann im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten für die Europawahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte ist entweder per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, sodass diese dort spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abzugeben. Eine Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig.

Gemeindeergebnisse der Wahl zum EU Parlament am 09.06.2024

Wahlberechtigte: 1.689
Wahlbeteiligung: 45,7%

a Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen 772
b Summe der abgegebenen ungültigen Stimmen 4
c Summe der abgegebenen gültigen Stimmen 768

1 Österreichische Volkspartei (ÖVP) 161

2 Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) 98

3 Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen 232

4 Die Grünen – Grüne Alternative (GRÜNE) 118

5 NEOS - Das Neue Europa (NEOS) 122

6 DNA - Demokratisch - Neutral - Authentisch (DNA) 22

7 Kommunistische Partei Österreich - KPÖ Plus (KPÖ) 15

SUMME: 768


Gemeinde- und Bürgermeisterwahl

Bei den Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen werden die Gemeindevertretung und der Bürgermeister für die nächsten fünf Jahre gewählt. Vor der Wahl bekommt jeder Wahlberechtigte eine Wahlinformation sowie den Stimmzettel zugeschickt. In der Wahlinformation steht unter anderem, welchem Wahlsprengel man zugeordnet ist, wo sich das Wahllokal befindet und zu welchen Uhrzeiten die Wahl möglich ist.

Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag der Wahl österreichischer Staatsbürger oder ausländischer Unionsbürger ist, in Meiningen seinen Hauptwohnsitz hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sein werden.

Wahlkarten für die Gemeinde- und Bürgermeisterwahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.
Abgabetermin entnehmen Sie der Wahlinformation.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt während der Öffnungszeiten im Bürgerservice auf.

Kontakt
Sabine Strießnig, Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Landtagswahl

Der Landtag entspricht dem Nationalrat auf Landesebene. Er ist das Landesparlament und einer der beiden essenziellen Teile bei der Kompetenzenteilung der österreichischen Gesetzgebung. Gesetze, welche auf Landesebene gültig sind, müssen im Landtag beschlossen werden.

Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag der Wahl (§ 22 Abs. 1) Landesbürger ist, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Neben Landesbürgern sind auch jene Staatsbürger wahlberechtigt, die unmittelbar vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger waren, sofern am Stichtag

  • der Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist und

  • die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige. Weiters kann die Stimmabgabe in einem anderen Wahlbezirk erfolgen.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten für die Landtagswahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte bitte an die zuständige Gemeindewahlbehörde (siehe Wahlkarte) portofrei senden oder abgeben. Alle bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde eingelangten Wahlkarten fließen in das Gemeindeergebnis ein. Wahlkarten, die nach diesem Zeitpunkt per Post einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt während der Öffnungszeiten im Bürgerservice auf.

Kontakt:
Sabine Strießnig, Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Nationalratswahl

Bei der Nationalratswahl wird der Nationalrat für die nächsten fünf Jahre gewählt. Der österreichische Nationalrat ist Teil des Parlaments und besteht aus 183 Abgeordneten. Einige seiner wichtigsten Funktionen sind die Gesetzgebung und Kontrollaufgaben, die in Form von Ausschüssen bearbeitet werden.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten für die Nationalratswahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Das Wahlrecht kann von Wählern, denen Wahlkarten ausgestellt wurden, auch mittels Übersendung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl). Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen.

Die Wahlkarte ist entweder an die Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, sodass sie dort spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abzugeben.

Kontakt:
Sabine Strießnig, Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst für einen Zulassungsantrag und dann folgend für das eigentliche Volksbegehren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz hat und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Jeder Stimmberechtigte hat sein Stimmrecht grundsätzlich in der Gemeinde auszuüben, in deren Wählerevidenz er eingetragen ist. Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können ihr Stimmrecht auch in einer anderen Gemeinde ausüben, sofern in dieser Gemeinde ein Eintragungsverfahren stattfindet.


Kontakt:
Sabine Strießnig, Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Wahlen

Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen sind Möglichkeiten der Bevölkerung, direkten Einfluss auf die Geschehnisse in einer Demokratie zu nehmen. Dies geschieht auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene sowie auf EU-Ebene.

Grundsätzliche Voraussetzung für jede Wahl, Abstimmung oder Befragung ist das vollendete 16. Lebensjahr zum Stichtag sowie die Eintragung in der Wählerevidenz einer Gemeinde.

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Wahlen müssen Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sowie Österreicherinnen und Österreicher erfüllen, deren Hauptwohnsitz im Ausland ist.

Kontakt:
Sabine Strießnig, Wahlkoordination

Telefon:
05522 71370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at