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Abgaben & Gebühren

Abfallgebühren

Grundgebühr pro Haushalt: € 42,09

Personengebühr: € 7,24

Sackgebühr Restmüll 20 l: € 2,10

Sackgebühr Restmüll 40 l: € 4,20

Abfallbehälter Restmüll 60 l Pro Entleerung: € 6,30

Abfallbehälter Restmüll 120 l Pro Entleerung: € 12,60

Abfallbehälter Restmüll 240 l Pro Entleerung: € 25,20

Container 660 l pro Entleerung: € 56,57

Container 800 l pro Entleerung: € 68,57

Container 1.100 l pro Entleerung: € 94,28

Sackgebühr Bioabfall 8 l: € 1,02

Sackgebühr Bioabfall 15 l: € 1,67

Biomülltonne 80 l Pro Entleerung: € 13,47

Biomülltonne 120 l Pro Entleerung: € 18,65

Biomülltonne 240 l Pro Entleerung: € 34,19

Sperrmüll pro Kilogramm (nur Kleinmengen bis 0,5 m³): € 0,38

Sperrmüll-Wertmarke (bis max. 30 kg): € 13,39

Grünmüll pro m³ (nur Kleinmengen bis 0,5 m³): € 13,68

Bauschutt pro m³ (nur Kleinmengen bis 0,5 m³): € 14,87

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Friedhofsgebühren

Die Gebühren für die Benützung der Grabstätten auf der Gemeindefriedhofanlage.

Friedhofs- u. Grabgebühren:

1) Erdgrab für Kinder

a) bis zum 1. Lebensjahr

181,33 €

Verlängerung 10 Jahre

362,65 €

b) vom vollendeten 1.-12.Lebensjahr

253,86 €

Verlängerung 10 Jahre

362,65 €

2) Einzelgrab in der Reihe/Erwachsene

300,48 €

2a) Verlängerung 10 Jahre

214,63 €

3) Familiengrab in der Reihe

600,97 €

3a) Verlängerung 10 Jahre

429,26 €

4) Einzelgrab an der Mauer

502,53 €

4a) Verlängerung 10 Jahre

358,94 €

5) Familiengrab an der Mauer

1005,07 €

5a) Verlängerung 10 Jahre

717,90 €

6) Urnengrab an der Mauer oder GF 3

632,05 €

6a) Verlängerung 10 Jahre

451,46 €

7) Zubehörkosten für Urnengrab a.d.Mauer od. GF 3

792,66 €

Bestattungsgebühren:

1) Erdgrab

300,48 €

2) Urnengräber

181,33 €

3) Urne in Erdgrab

233,13 €

Jahresgebühr Friedhofpflege

25,90 €

Aufbahrungsgebühr pro angefangener Tag

36,27 €

Kosten f. Auflösung von Grabstätten

nach Aufwand

Nähere Auskünfte zu den Gemeindefriedhofanlage erhalten Sie bei der Gemeinde Meiningen.

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Hundesteuer

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Meiningen eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter.

Hundeabgabe pro Hund:

Hund: € 87,83

Hund ermäßigt: € 70,26

(mit erfolgreich abgelegter BH/VT Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil)

Listenhunde: € 274,45

Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.

Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen.

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen.

An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen. Sie können Ihren Hund auch online anmelden oder abmelden.

FORMULAR Hunde An- und Abmeldung

FORMULAR Antrag zur Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes

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Grundsteuer

Die Grundsteuer besteuert inländischen Grundbesitz (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen).

Steuerschuldner ist der Grundeigentümer oder Berechtigte. Gehört das Grundstück mehreren Personen sind diese Gesamtschuldner.

Auf Basis des Einheitswerts setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest (Einheitswertbescheid). Vervielfacht mit dem von der Stadtvertretung beschlossenen Hebesatz ergibt sich der Grundsteuerjahresbetrag.

Hebesatz für land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen (Grundsteuer A) 500% (30.04.1996), übriges Grundvermögen (Grundsteuer B) 500% (20.12.1996)

Bis zu einem Betrag von 75 Euro ist der 15.5. die gesetzliche Fälligkeit der Grundsteuer. Ab einem Betrag von 75 Euro ist die Grundsteuer am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu je einem Viertel des Jahresbetrags fällig.

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Kanalbenützungsgebühren

a) pauschal 50 m³, Preis pro m³ (ungeklärt): € 2,90

b) pauschal 50 m³, Preis pro m³ (geklärt): € 2,02

c) Einheitssatz (für Erschließungsbeitrag
Anschlussbeitrag, Ergänzungsbeitrag und
Nachtragsbeitrag): jeweils 10 % von € 442,61

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Kommunalsteuer

Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebstätte des Unternehmens gewährt werden, unterliegen der Kommunalsteuer.

Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden.

Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die gesamte Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1.460 Euro, kann ein Freibetrag von 1.095 Euro abgezogen werden.

Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats (Fälligkeitstag) an die Gemeinde zu entrichten.

Für jedes abgelaufene Kalenderjahr hat der Unternehmer bis 31. März des folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung hat die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage – aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden – zu enthalten.

Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist binnen einem Monat ab Schließung eine Steuererklärung mit der Bemessungsgrundlage an die Gemeinde abzugeben.

Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Ist dem Unternehmer die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, kann der Gemeinde die Steuererklärung unter Verwendung eines amtlichen Vordruckes übermittelt werden.

Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kommunalsteuergesetz 1993 (BGBl. Nr. 819/1993).

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