Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:
Lichtbildausweis der beantragenden Person
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
Heiratsurkunde des Verstorbenen
evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Sterbeurkunde bei Verwitweten
evtl. Scheidungsurteil
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.
Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 der Standesamtsverband Regio Vorderland in Rankweil.
Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Kontakt
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu.
Der Gemeindearzt bzw. ärztliche Notdienst übernimmt die Funktion des Totenbeschauers.
In erster Linie übernimmt das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall und der Beisetzung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dieses informiert auch über die benötigten Dokumente und Unterlagen im Zusammenhang mit der Beurkundung des Todesfalls.
Dies können unter anderem folgende Dokumente sein:
_ Geburtsurkunde des Verstorbenen
_ Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
_ Heiratsurkunde des Verstorbenen
_ evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
_ Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
_ evtl. Scheidungsurteil
_ Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
Zugleich informiert das Bestattungsinstitut das Gemeindeamt der Gemeinde, in welcher die Person verstorben ist, und gibt die Beurkundung des Todesfalls bei einem Standesamt in Auftrag. Das Standesamt verzeichnet/beurkundet den Todesfall im Personenstandsregister, erstellt die Sterbeurkunde und übergibt diese dem Bestattungsunternehmen.
Die Abmeldung einer verstorbenen Person mit Wohnsitz in Österreich findet automatisch im Zuge der Beurkundung statt. Zeitgleich wird auch das zuständige Bezirksgericht über den Sterbefall informiert und von diesem ein Notar nach der jeweiligen Notariatsordnung für die Verlassenschaftsabhandlung zugeteilt.
Eine Sterbeurkunde für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall kann von jedem Standesamt in Österreich ausgestellt werden.
Grabstätten und Friedhofsgebühren
Die Informationen bzw. Gebühren für die Benützung der Grabstätten auf der Gemeindefriedhofanlage finden Sie auf der Seite Friedhofsgebühren.