Für Familien, deren Leben durch besondere Ereignisse aus dem Gleichgewicht geraten ist, wird von der Marktgemeinde Rankweil in Zusammenarbeit mit der Caritas Familienhilfe eine qualifizierte Entlastung und eine umfassende Betreuung angeboten.
Die speziell ausgebildeten Fachkräfte unterstützen und entlasten Familien mit Kindern, pflegende Angehörige und kurzfristig auch ältere Menschen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen. Die Familienhilfe ermöglicht Familien in schwierigen Situationen ein annähernd normales Familienleben in der gewohnten Umgebung und sorgt für die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags.
Die anfallende, tägliche Hausarbeit ist inkludiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienhilfe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kontakt:
Familienhilfe der Caritas Vorarlberg
Adresse:
Wichnergasse 22
6800 Feldkirch
Telefon:
+43 5522 200 1043
E-Mail:
familienhilfe@caritas.at
Das Jugend- und Familienreferat der Vorarlberger Landesregierung veranstaltet während der Sommerferien die Familienwochen im Jugendheim Lech-Stubenbach. Vor allem kinderreiche Familien, Familien mit Kleinkindern und Alleinerziehende können hier zu günstigen Preisen Urlaub machen.
An sieben Terminen können Familien bei vielseitigem und abwechslungsreichem Programm eine Woche gemeinsame Erholung genießen. Zur Entlastung der Eltern wird bei Bedarf eine hauseigene Kinderbetreuung angeboten. Hierbei kümmert sich geschultes Personal um Kinder zwischen 0 und 10 Jahren.
Anmeldung und Kontakt:
Beate Schuler
Telefon:
+43 664 73788582
E-Mail:
office@jugendheim-lech.at
Jugendheim
Telefon:
+43 5583 2419
Fax:
+43 5583 24194
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind im Alter zwischen 0 und 4 Jahren gewährt, wenn kein Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld oder eine gleichartige Leistung bezogen wird. Der Zuschuss gilt für einen maximalen Zeitraum von 18 Monaten. Voraussetzungen dafür sind:
Hauptwohnsitz des Kindes liegt in Vorarlberg
das Kind hat die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz
das monatliche Familien-Nettoeinkommen ist nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
Weitere Informationen sowie Formulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Meiningen oder auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung, wo Sie sich Ihren individuellen Zuschuss berechnen lassen können.
Kontakt:
Sabine Strießnig, Bürgerservice
Telefon:
05522 / 71 1370-0