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Meldewesen


An- und Abmeldung

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)

  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an.


Hundehaltung

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Meiningen eine Hundeabgabe. Abgabepflicht ist der jeweilige Hundehalter.

Hundeabgabe pro Hund:

Hund: € 84,71

Hund ermäßigt: € 67,77

(mit erfolgreich abgelegter BH/VT Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil)

Listenhunde: € 264,73

Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.

Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen.

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen.

An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen. Sie können Ihren Hund auch online anmelden oder abmelden.

FORMULAR Hunde An- und Abmeldung

FORMULAR Antrag zur Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes

Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Abgaben und Gebühren

Telefon:
+43 5522 71370-16

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Meldebestätigung

Sie können eine Meldebestätigung jederzeit zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes am Schalter beim Bürgerservices beantragen und anschließend gleich mitnehmen.

Eine Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz (bzw. wenn derzeit kein aktueller Wohnsitz besteht, dann über den letzten Wohnsitz) kann auch online aus dem Zentralen Melderegister unter Verwendung der Bürgerkarte verlangt und erteilt werden.

Diese Meldebestätigung ist mit einer Amtssignatur versehen. Deshalb hat auch ein elektronischer Ausdruck oder eine Kopie die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde (§ 20 E-Government-Gesetz).

Für die Meldebestätigung ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 3 Euro zu entrichten.

Meldebestätigungen über Meldungen vor dem 1. März 2002 können nur aus dem lokalen Melderegister von der für die damalige Meldung örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

Online-Meldeauskunft
Sie können auch die Meldeauskunft beim Zentralen Melderegister auch online mittels Bürgerkarten anfordern. Mehr Informationen finden Sie hier.