Nach der Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort einer Person festgehalten.
Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl oder mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.
Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde bzw. der Standesamtsverband. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei.
Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at
Die Heiratsurkunde wird vom Standesamt der Verheiratung ausgestellt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)
öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde
Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 71 370-0
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro
ab 16 Jahren: 61,50 Euro
Kontakt
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
T +43 5522 71370-0
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30 Euro
ab 12 Jahren: 75,90 Euro
Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 71 370-0
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jeder zuständigen Gemeinde bzw. beim Standesamtsverband beantragt werden. Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:
Bestätigung der Meldung
Geburtsurkunde
Amtlicher Lichtbildausweis
Falls vorhanden:
Heiratsurkunde
Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Verleihungsbescheid
Kosten
22,50 Euro
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos.
Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:
Lichtbildausweis der beantragenden Person
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
Heiratsurkunde des Verstorbenen
evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Sterbeurkunde bei Verwitweten
evtl. Scheidungsurteil
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.
Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde bzw. der Standesamtsverband.
Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice
Telefon:
+43 5522 405 0
E-Mail:
buergerservice@rankweil.at