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Ausweise & Dokumente


Geburtsurkunde

Nach der Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort einer Person festgehalten.

Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl oder mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde bzw. der Standesamtsverband. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro

Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei.

Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 405 0

E-Mail:
buergerservice@rankweil.at


Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde wird vom Standesamt der Verheiratung ausgestellt.


Meldezettel

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)

  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 

  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde 

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71 370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten

  • Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro

  • ab 16 Jahren: 61,50 Euro

Kontakt
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
T +43 5522 71370-0
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at


Reisepass

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Kosten

  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30 Euro

  • ab 12 Jahren: 75,90 Euro

Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 71 370-0

E-Mail:
sabine.striessnig@meiningen.at


Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Der Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jeder zuständigen Gemeinde bzw. beim Standesamtsverband beantragt werden. Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Bestätigung der Meldung

  • Geburtsurkunde

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Falls vorhanden:

  • Heiratsurkunde

  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

  • Verleihungsbescheid


Kosten
22,50 Euro

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos.

Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil
Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 405 0

E-Mail:
buergerservice@rankweil.at


Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:

  • Lichtbildausweis der beantragenden Person

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen

  • Heiratsurkunde des Verstorbenen

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade

  • Sterbeurkunde bei Verwitweten

  • evtl. Scheidungsurteil

Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde bzw. der Standesamtsverband.

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro

Kontakt:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband 
Marktgemeinde Rankweil 
Bürgerservice 

Telefon:
+43 5522 405 0

E-Mail:
buergerservice@rankweil.at